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Zeitschrift für Staats- und Europawissenschaften (ZSE) /
Journal for Comparative Government and European Policy Jahrgang / Volume V, Nr. / No. 3–4 (2007) Peter Badura Der Verfassungsauftrag der Streitkräfte im Grundgesetz Die Streitkräfte gehören zu den verfassungsmäßig bestehenden Machtmitteln des Staates. Ihre Verwendung ist grundsätzlich nicht auf Verteidigung gegen einen äußeren Feind begrenzt, zumal die Trennung von „innen“ und „außen“ angesichts des organisierten internationalen Terrorismus an Bedeutung verloren hat. Ein Einsatz der Streitkräfte auf dem eigenen Staatsgebiet sollte jedoch auf verfassungsrechtlich enumerierte Fälle beschränkt werden, in denen die innere Sicherheit im Rahmen der polizeilichen Gefahrenabwehr oder ohne den Einsatz militärischer Fähigkeiten nicht gewährleistet werden kann. Angesichts der aktuellen politischen Debatte in der Bundesrepublik Deutschland untersucht der vorliegende Beitrag den Auftrag, den das Grundgesetz der Bundeswehr zuweist, und unterzieht entsprechende Initiativen und Vorschläge zur Verfassungsänderung einer kritischen Prüfung. Armed forces belong to the constitutional instruments of state power. Their utilisation is generally not limited to defending one’s country against an external enemy, particularly as the separation between “domestic” and “foreign” policies has become less important in view of organised international terrorism. However, missions of the armed forces on the state’s own territory ought to be constrained to constitutionally enumerated cases, in which homeland security can neither be guaranteed by police danger prevention nor without deployment of military abilities. In light of the current political debate in Germany the present contribution analyses the mandate the Basic Law assigns to the Federal Armed Forces and critically reviews relevant initiatives and proposals for constitutional reform. |